Wirtschaftskanzlei Matthias Kaulen 
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NACHLASS   

Ein Leitfaden zum Verständnis von Nachlass und Erbschaft

Wenn du dich mit dem Erbrecht beschäftigst, gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Eine grundlegende Frage ist oft, was genau zum Nachlass zählt. Laut § 1922 BGB umfasst die Erbschaft das Vermögen des Erblassers, das an die Erben übergeht. Doch die genaue Definition kann im Einzelfall komplex sein. 


Nachlass vs. Erbschaft: Was ist der Unterschied?

Im täglichen Sprachgebrauch und in der juristischen Fachsprache wird oft von Nachlass und Erbschaft gesprochen. Während das BGB meist von Erbschaft spricht, wenn es um die Rechte der Erben geht, bezieht sich der Nachlass auf das übergegangene Vermögen. Für dich als Beteiligten im Erbfall sind die Unterschiede meist nicht von praktischer Bedeutung.


Was gehört zum Nachlass?

Der Nachlass beinhaltet alle vererblichen Güter und Rechte des Erblassers. Dies schließt sowohl Eigentum als auch vertragliche Ansprüche ein. Als Erbe übernimmst du sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden des Erblassers. 


Grenzen der Vererbbarkeit

Manche Rechte, wie der Nießbrauch oder das Wohnungsrecht, sind nicht vererblich und gehören daher nicht zum Nachlass. Gleiches gilt für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen.


Besonderheiten bei Lebensversicherungen

Lebensversicherungen weisen oft spezielle Regelungen auf. Die Versicherungssumme wird direkt an die benannte bezugsberechtigte Person ausgezahlt und ist nicht Teil des Nachlasses, es sei denn, es wurde keine Bezugsberechtigung bestimmt.


Sonderfälle der Erbfolge: Unternehmen und Höfe

Bei der Erbfolge in Unternehmen und Höfen gelten besondere Regeln. Gesellschaftsanteile und Höfe können von der allgemeinen Erbfolge ausgenommen sein, abhängig von den Bestimmungen in Gesellschaftsverträgen.


Pflichtteil und Nachlass

Der Pflichtteil basiert auf dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Auch Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall können relevant sein.


Das Nachlassverzeichnis

Ein Nachlassverzeichnis listet alle Bestandteile des Nachlasses auf. Es ist für verschiedene Zwecke, wie die Beantragung eines Erbscheins oder für Pflichtteilsberechtigte, notwendig.


Einblick in die Nachlassakte

Jeder Nachlass wird in einer eigenen Akte beim Nachlassgericht geführt. Die Einsicht in diese Akte kann für verschiedene Beteiligte von Interesse sein.


Fazit

Die Regelung des Nachlasses ist ein vielschichtiges Thema, das individuelle Beratung erfordert. Als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter solltest du dich umfassend informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung suchen. Weitere Informationen zur Testamentserstellung findest du hier.

 

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